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Jetzt unterstützen - Bürgermeisterwahl 2021

Sie können mich während meiner Kampagne bis zum Wahltag im Dezember 2021 unterstützen. Jede Form der Unterstützung ist willkommen. Melden Sie sich per E-Mail bei meinem Team (team@thorsten-siehr.de)

Hier habe ich einige Möglichkeiten der Unterstüzung aufgelistet:

Wenn Sie den Bürgermeisterwahlkampf durch eine Spende unterstützen möchten, ist dies unter folgender Bankverbindung möglich:

SPD Ginsheim-Gustavsburg
Kennwort: Spende Bürgermeisterwahl 2021 + [Vorname + Name + Anschrift]
IBAN: DE96508629030000025070

Bitte die Adresse zur Übermittlung der Spendenbescheinigung per E-Mail (vorstand@spd-gigu.de) an die Geschäftsstelle der SPD Ginsheim-Gustavsburg.

Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:

Die Lohnsteuer/Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.

Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.

Diese Regelungen gelten NUR für „natürlichen Personen“. „Juristische Personen“, gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.